Kinderrechte
Kinderrechte
Kinderrechte gehören ins Grundgesetz.
Insbesondere das Recht auf bestmögliche Förderung und die verfassungsrechtliche Garantie von kindgerechten Lebensbedingungen fehlen bislang im Grundgesetz und in der Niedersächsischen Verfassung.
Auch wenn eine entsprechende Änderung erst langfristig ihre Wirkung entfalten wird, wird es zu einem Wandel der Gesetzgebung, der Rechtsprechung und der Rechtspraxis kommen. Ob Kinder- und Jugendhilfe, Bildungspolitik oder Baurecht: Die besonderen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen müssen dann viel stärker als bisher berücksichtigt werden. Kinder und Jugendliche werden dann auch stärker an Entscheidungen beteiligt.
Zudem wird sich das Rechtsbewusstsein in der Gesellschaft ändern. Kinder sind keine "kleinen Erwachsenen" und brauchen eigene Grundrechte.
Die CDU/CSU-Fraktion lehnt zwar nach wie vor die Verankerung von Kinderrechten in der Verfassung, aber die SPD-Fraktion lässt nicht locker.
Jedes Kind ist wichtig und muss bestmöglich gefördert werden.

















